Ihre Anwalt für Arbeitsrecht in Buchholz in der Nordheide
Durch eine gute anwaltliche Beratung im Vorwege können Mieter und Vermieter kostspielige und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden, wenn es später im Mietverhältnis zu Unstimmigkeiten kommt.
Ich helfe Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden.

Oliver Limberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht: Schnelle Hilfe bei allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten!
Im Arbeitsleben ist man als Beschäftigter manchmal vor Herausforderungen gestellt, bei denen man die Unterstützung eines Fachanwalts benötigt.
Ich vertrete seit über 25 Jahren Arbeitnehmer*innen in allen arbeitsrechtlichen Belangen, wie z.B.
- Kündigung / Kündigungsschutzklagen
- Abschluss von Aufhebungsverträgen
- Abfindung
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Abmahnung
- Zeugnis / Zeugniskorrektur
Mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitinhaber der Kanzlei Limberg & Kohlmeier, bin ich für Sie da, wenn es um Ihr Recht am Arbeitsplatz geht.
Als Arbeitnehmer in Deutschland sind Sie besonders geschützt!
Und das ist gut so! Sie haben Rechte! Und ich setze mich dafür ein, dass Sie Recht bekommen!
Beispiel Kündigung: Nicht jede Kündigung ist rechtens! Damit sie als wirksam gilt, bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Der Gesetzgeber verlangt nämlich von jedem Arbeitgeber, dass er zunächst alle anderen zur Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen Mittel ausschöpft, bevor er eine Kündigung ausspricht.
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gilt sogar ein gesetzlich gesonderter Schutz. Darüber hinaus gibt es zahlreiche spezielle Bestimmungen, die im Rahmen einer Kündigung beachtet werden müssen.
In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag von einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.
WICHTIG: Dabei sollten Sie nicht zu viel Zeit verstreichen lassen! Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln gefragt!
Denn Sie können sich in solch einem Fall nur durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Die Frist für die Klageerhebung beträgt lediglich drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt diese als wirksam. Es ist also Eile geboten!
Auch andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wie rückständiges Gehalt, Überstunden, etc., können ggf. einer kurzen Ausschlussfrist (von z.B. drei Monaten) unterliegen und damit bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung bzw. Klageerhebung verfallen. Verschenke Sie hier also keinesfalls wertvolle Zeit!
Beratungstermin mit versierter Ersteinschätzung zu Ihrer Kündigung
Ich biete Ihnen eine Erstberatung an, in deren Rahmen ich Ihre Unterlagen prüfe und Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten erläutere. Wir klären, ob und wie Sie gegen die Kündigung vorgehen können. Sollten die Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage gering sein, rate ich davon ab.
Durch meine langjährige Erfahrung als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Experte für das Thema Kündigungsschutz, kann ich zügig einschätzen, ob die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung der Überprüfung durch ein Arbeitsgericht standhält oder nicht.
Ihr Kontakt zu mir
Ich bin Ihnen bei allen Problemen mit Ihrem Arbeitgeber behilflich und vertrete Sie mit viel Engagement und langjähriger Erfahrung. Mein Ziel ist es, immer das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen!