Mietrecht

Frau Rechtsanwältin Kohlmeier betreut den Bereich des Mietrechts. Noch hat Frau Kohlmeier keinen Fachanwaltstitel in diesem Rechtsgebiet, die hierfür erforderliche Fortbildung hat sie jedoch schon erfolgreich absolviert.

Die Rechtslage im Mietrecht ist für den Laien oft trügerisch einfach. Es gibt jedoch aufgrund der mannigfaltigen Rechtsprechung und Rechtsfortbildung in diesem Bereich viele Fehler, die ein Vermieter begehen kann. Durch anwaltliche Beratung im Vorfeld können solche Fehler, die sonst kostspielig und langwierig vor Gericht enden könnten, vermieden werden.

Frau Kohlmeier berät Vermieter bezüglich der wirksamen vertraglichen Klauseln im Mietvertrag, auch erstellt sie auf Wunsch einen solchen, auf die individuellen Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittenen Vertrag.

Auch Fragen hinsichtlich der Inhalte einer korrekten Nebenkostenabrechnung und bezüglich der Kündigung von Mieträumen sei es in Bezug auf Eigenbedarf oder wegen Verfehlungen des Mieters (keine Mietzahlung, Lärm) klärt Frau Kohlmeier gern für Sie.

Durch den demographischen Wandel, welcher bereits jetzt langsam einsetzt, werden in der Zukunft viele ins Alter gekommene Eigentümer von Eigenheimen sich die Frage stellen, ob sie durch die Vermietung von Wohnraum eine zusätzliche Einkommensquelle schaffen können. Gerade für diese Neulinge unter den Vermietern, aber auch für Wohnungsbaugenossenschaften bzw. Hausverwaltungen bietet Frau Kohlmeier ihre kompetente und zielorientierte Rechtsberatung an.

Gern können Sie per Telefon oder Email einen kurzfristigen Termin zur Besprechung Ihres Problems vereinbaren.

Wohnungseigentumsrecht

Frau Rechtsanwältin Kohlmeier betreut den Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Noch hat Frau Kohlmeier keinen Fachanwaltstitel in diesem Rechtsgebiet, die hierfür erforderliche Fortbildung hat sie jedoch schon erfolgreich absolviert.

Im Wohnungseigentumsrecht erstreckt sich die Tätigkeit von Frau Kohlmeier auf die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentumsgemeinschaft und die Beratung im Hinblick auf Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie des Verwalters.

Gern können Sie per Telefon oder Email einen kurzfristigen Termin zur Besprechung Ihres Problems vereinbaren.