Ihre Kanzlei für Mietrecht und Wohneigentumsrecht in Buchholz
Durch eine gute anwaltliche Beratung im Vorwege können Mieter und Vermieter kostspielige und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden, wenn es später im Mietverhältnis zu Unstimmigkeiten kommt.
Ich helfe Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden.

Rechtsberatung für Mieter, Vermieter und Immobilieninhaber aus Buchholz in der Nordheide & Umgebung
Die Rechtslage im Mietrecht ist für den Laien oft trügerisch einfach. Hier lauern jedoch einige Fallstricke, mit denen sich Mieter und Vermieter meist erst dann auseinandersetzen, wenn es bereits Streitigkeiten um die Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag gibt.
Um Fehler und damit einhergehende teure und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, bereits im Vorfeld eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn gerade im Bereich Mietrecht ist durch aktuelle Rechtsprechungen immer einiges in Bewegung.
Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwältin für Mietrecht tätig und berate sowohl Mieter als auch Vermieter in den folgenden Bereichen:
- Anwendung und Ausgestaltung von Mietverträgen
- Beendigung von Mietverhältnissen
- Kautionsrückzahlung
- Mängelbeseitigung
Mietrecht im privaten Bereich
Anwendung und Ausgestaltung von Mietverträgen
Ich vertrete Sie als Vermieter oder Mieter in allen Fragen rund um die Mietverträge für Wohnraum. Dabei steht in den gesetzlichen Regelungen oftmals der Mieter als Verbraucher im Vordergrund, es gibt aber auch Regelungen, die den Vermieter bevorteilen.
Ich berate Sie hinsichtlich rechtlich zulässiger und wirksamer Klauseln in Mietverträgen und prüfe diese. Werden beispielsweise sogenannte Formularmietverträge verwendet, können Teile des Mietvertrages unwirksam sein. Hier lohnt es sich zu überprüfen, ob bestimmte Formulierungen überhaupt noch zulässig oder durch Gerichtsurteile als unwirksam deklariert worden sind.
Es lohnt sich daher, bereits vor Beginn eines Mietverhältnisses Verträge prüfen oder individuell von einem spezialisierten Anwalt aufsetzen zu lassen.
Beendigung von Mietverhältnissen
Eigenbedarfskündigung
In den letzten Jahren haben die Fälle von Eigenbedarfskündigungen weiter zugenommen. Es stellt sich dabei immer wieder die Frage, ob der Eigenbedarf lediglich vorgeschoben wurde, um ein Mietverhältnis vermeintlich einfach und schnell beenden zu können. Dabei gilt es zu beachten, dass es im Kündigungsschreiben eine Menge Fallstricke gibt, an denen Vermieter scheitern können.
Denn manchmal ergeben sich aus der persönlichen Situation eines Mieters auch Härtegründe, die für eine Fortsetzung des Mietvertrages sprechen. Eine ungerechtfertigte, sogenannte vorgeschobene Eigenbedarfskündigung kann damit unter Umständen zu erheblichen Haftungsrisiken für den Vermieter führen.
Kündigung aufgrund der Veräußerung von Grundstücken
Mit der Novelle zum sogenannten Heizungsgesetz und dem erheblichen Kostenaufwand für energetische Sanierungen, haben sich in jüngster Zeit viele Vermieter von älteren Objekten die Frage gestellt, ob sich der Aufwand einer Sanierung überhaupt noch lohnt oder ob es nicht lukrativer ist, Grundstücke ohne Mietobjekte zu veräußern.
Daher werden Kündigungen zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit von Grundstücken mit Mietobjekten im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen aktuell besonders genau unter die Lupe genommen. Und hier ist Vorsicht geboten, denn diese Art der Kündigung liegen ganz spezielle Vorschriften zugrunde, die im Vorwege anwaltlich besonders kritisch geprüft werden sollten.
Fristlose Kündigung aufgrund von Mietrückständen
Auch dieser Kündigungsgrund ist aktuell vermehrt Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen: Die außerordentliche fristlose Kündigung von Mietern aufgrund von Zahlungsrückständen, bzw. von Zahlungsunfähigkeit. Auch hier lohnt es sich, einen genauen Blick auf das Kündigungsschreiben und die Begleitumstände zu werfen, um so eine Einschätzung zu erhalten, ob die Kündigung rechtens ist. In manchen Fällen kann auch dagegen vorgegangen werden.
Kautionsrückzahlung
Ich berate Sie als Mieter zudem bei der Verweigerung von Kautionsrückzahlungen nach der Beendigung von Mietverhältnissen. Dabei ist die ständige Rechtsprechung der umliegenden Amtsgerichte ausschlaggebend dafür, innerhalb welcher Zeit die Kaution abzurechnen und zurückzuzahlen ist.
Vermieter erfahren in meiner Beratung, wann eine Kaution einbehalten werden darf und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.
Mängelbeseitigung
Auch im Rahmen von Mängelbeseitigungen stehe ich Ihnen als Mieter mit meiner Expertise zur Seite. Zeigen sich nach Abschluss des Mietvertrags zum Beispiel Mängel wie Schimmelbefall, eine defekte Heizung, undichte Fenster oder ähnliches, so gilt es, diese Mängel schnellstmöglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen und diesen zur Beseitigung aufzufordern. Dabei stellt sich die Frage der rechtssicheren Anzeige der Mängel und die Möglichkeiten, bei Untätigkeit des Vermieters gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mietrecht im gewerblichen Bereich
Neben Mietern und Vermietern im privaten Bereich, berate ich auch für Mieter und Vermieter von Gewerbeflächen rechtlich.
Dazu zählen folgende Bereiche:
- Prüfung von Verträgen
- Änderungen oder Ergänzungen von bestehenden Mietverträgen
- Streitigkeiten um die Beendigung von Mietverhältnissen
Im Spannungsfeld des gewerblichen Mietrechts stehen sich oftmals zwei Unternehmen gegenüber, daher gelten hier häufig weitergehende Regelungen.
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